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Neue Regelungen und Anforderungen für Registrierkassen ab 2020

Die Bundesregierung hat am 16.12.2016 das neue „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Mit dieser Neuregelung sollen bisher bestehende technische Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie z. B. bei elektronischen Kassen, verhindert werden. Daher müssen ab dem 01.01.2020 alle elektronischen Kassen mit einem zertifizierten Sicherheitmodul (TSE) ausgestattet sein und mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulation geschützt werden. Leider stehen jedoch derzeit (Stand Februar 2019) die genauen Anforderungen noch nicht entgültig fest, so dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine elektronische Registrierkasse auf dem Markt gibt, welche diesen Anforderungen entspricht.

Nachfolgend finden Sie zwei PDF-Dateien mit Informationen zur neuen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sowie zum "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen".
 

KassenSichV2020 - Sharp RegistrierkassenFAQ - Sharp-Kassen
Häufige Fragen und Antworten zum "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen und zur KassenSichV2020
Stand: Februar 2019

 

GoBD-Hinweise für Sharp RegistrierkassenAllgemeine GoBD-Hinweise für Sharp Kassen (XEA-Modelle)
Stand: Dezember 2018


 

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.


 

>>> zu den aktuellen GoBD-konformen Sharp-Registrierkassen <<<


Hinweis: Die Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Weitere Informationen zu den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GoBD/GDPdU) sowie zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater und/oder unter www.bundesfinanzministerium.de.

 

Neue gesetzliche Anforderungen an elektronische Registrierkassen

Elektronische Registrierkassen und PC-Kassensysteme müssen eine Speicherung aller Einzelumsätze innerhalb der Kasse oder unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger ermöglichen. Eine Verdichtung  oder ausschließliche Speicherung von Tagesendsummen ist nicht zulässig. Dasselbe gilt für andere Geräte mit Registrierkassenfunktion, z.B. Waagen, Taxameter und Wegstreckenzähler. Elektronisch erstellte Unterlagen sind für die Dauer der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren elektronisch aufzubewahren. Für alte Registrierkassen, die diese Anforderungen noch nicht erfüllen, ist eine durch das Bundesfinanzministerium gewährte Übergangsfrist am 31. Dezember 2016 abgelaufen.

Weitere Informationen zu GoBD/GDPdU sowie GoBS erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater und/oder unter www.bundesfinanzministerium.de.

Seit 1. Januar 2017 müssen alle elektronischen Registrierkassen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften kann das Finanzamt die Einnahmen schätzen und ein Bußgeld erheben.

In einem aktuellen Gesetzentwurf werden die technischen Anforderungen an Registrierkassen weiter verschärft, um Manipulationen an Kassensystemen zu verhindern. Die Unveränderbarkeit der digitalen Aufzeichnungen soll in Zukunft durch zertifizierte Sicherheitseinrichtungen gewährleistet werden, die  aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer Schnittstelle für die Prüfung durch das Finanzamt bestehen. Diese neuen Anforderungen an Kassensysteme werden voraussichtlich ab 2020 gelten.

Gleichzeitig soll eine Kassennachschau eingeführt werden, d.h. das Finanzamt wird ohne vorherige Ankündigung Kassenprüfungen durchführen können. Eine Registrierkassenpflicht soll es allerdings wie bisher nicht geben.

Das Bußgeld bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht soll erhöht werden auf bis zu EUR 25.000,--.

Bei aktuell anstehenden Neuanschaffungen von Registrierkassen ist zu beachten, dass die Kasse für die künftigen Anforderungen nachgerüstet werden kann.

Alle in diesem Online-Shop angebotenen neuen Kassensysteme erfüllen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und können zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend nachgerüstet werden.

>>> zu den aktuellen GoBD-konformen Sharp-Registrierkassen <<<


Hinweis: Die Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Weitere Informationen zu den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GoBD/GDPdU) sowie zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater und/oder unter www.bundesfinanzministerium.de.

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Gerne programmieren und beschriften wir Ihnen vorab Ihre neue Registrierkasse nach Ihren Vorgaben und Anforderungen. Die Kasse ist nach der Zustellung durch den Paketdienst sofort einsatzbereit.

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Tel. 08142 / 6523 232
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